Abdruckfläche 58 x 22 mm , 6 Zeilen
Dienststempel - die wichtigste und am weitesten verbreitete Stempelart
1. Amtliche Vorgaben für Dienststempel
Es gibt erstaunlich viele Anbieter für alle möglichen Stempel. Die dürfen auch „fast jeden Stempel“ in Ihrem Auftrag herstellen. Nur für die Herstellung eines Siegelstempels gibt es präzise gesetzliche Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. Ein Dienststempel darf auch nur dann hergestellt werden, wenn es dafür eine amtliche Bescheinigung gibt. Doch nicht nur die Herstellung ist streng gesetzlich geregelt – es ist auch per Gesetz bestimmt, wer einen Dienststempel nutzen darf. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die Herstellung eigener Siegelstempel per se nicht erlaubt ist.
Dienststempel werden auch Siegelstempel genannt und bestehen nicht nur aus Text. Das grundsätzliche Merkmal von Dienststempeln ist das zentrale Motiv, das je nach Einsatz bzw. dem Einsatzbereich sehr unterschiedlich sein kann. Es kann sein, dass das Entfernen oder das „Unkenntlich machen“, das kopieren oder eine andere Veränderung des Dienstsiegels „einen Vorteil“ in irgendeiner Situation ermöglichen kann (…)
Doch jeder Missbrauch eines Siegelstempel- Drucks ist klar unter eine gesetzliche Strafe gestellt. Solche Dienst - Siegel werden unter andere auch von Gutachtern eingesetzt. Die müssen dazu allerdings entsprechend vereidigt und bestellt sein. In einigen Fällen spricht man auch verwaltungsrechtlich von „beliehenen“ Personen.
2. Es gibt unterschiedliche Siegel
Es ist schon ein beeindruckendes Spektrum von Personen, Behörden und Abteilungen, die solche offiziellen Siegel hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung einsetzen dürfen. Dazu passt auch die Palette unterschiedlichster Dienststempel:
- Dienstsiegel
- Siegelstempel
- Behördenstempel
- Amtsstempel
- Rundstempel
- Wirtschaftsprüfersiegel
- Bundessiegel
- usw.
Im Einsatz sind diese Siegel unter anderem bei:
- Behörden
- Ämtern
- Gerichten
- Juristen
- Notaren
- Steuerberatern
- Schulen etc.
3. Die amtliche Vollmacht ist wichtig
Siegel dürfen grundsätzlich und ausschließlich nur von dazu befugten und bevollmächtigten Personen und Stellen eingesetzt werden. Wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Stempel benutzt, dann zeigt der einfach nur auf besonders attraktive Weise an, von wem das Dokument kommt, und das die Unterschrift mit Autorität geleistet wurde. Das Dienstsiegel ist zwar ein zwingender Bestandteil eines Verwaltungsaktes, dient allerdings ausschließlich der Legitimation und nicht etwa der Rechtsverbindlichkeit.
Etwas aufwendiger als es in wirtschaftlichen und privaten Bereichen der Fall ist, werden die einzelnen Verwaltungsakte in Bezug auf den Einsatz eines Siegels jeweils einzeln und für sich genommen geregelt.
Es hängt tatsächlich von der Art des Verwaltungsaktes ab, welches Dienstsiegel zu dessen amtlicher Bestätigung genommen werden muss.
4. Vorgaben zur Gestaltung
Immer dann, wenn der Staat, eine Stadt oder eine andere staatsrechtliche politische Einrichtung Aufgaben wahrnimmt, dann nennt man das „hoheitliche Aufgabenwahrnehmung“. Wird von einer solchen Verwaltung eine Entscheidung getroffen, so nennt sich das ein „Verwaltungsakt“. Diese Verwaltungsakte müssen „besiegelt“ werden.
Das geht nicht mit einem einfachen Stempel, wie private Personen oder Firmen sie einsetzen. Es muss aus dem Stempel hervorgehen, dass es sich tatsächlich um ein „Siegel“ des öffentlichen Rechts handelt. Zur Gestaltung entsprechender Dienststempel bzw. Dienstsiegel gibt es Richtlinien, die zum Beispiel auch die Verwendung des Bundesadlers auf amtlichen Schildern festgelegt.
5. Wie kommen Dienstsiegel zum Einsatz?
Darin wird auch die Größe eines Dienstsiegels, dessen Form und dessen Schriftarten etc. geregelt. So ein Dienstsiegel kann auch nur dann angefertigt werden, wenn als Auftrag dazu eine autorisierte amtliche Bescheinigung vorliegt.
Wie das Siegel zu benutzen ist, wird ebenfalls genau geregelt, dafür gibt es jeweils einen entsprechenden Erlass. Ausnahmslos alle darin enthaltenen Vorschriften sind genauestens einzuhalten.
Ein Gesetz mit einer Strafe
Hinweis! Gemäß § 136 des Strafgesetzbuches ist eine Beschädigung, eine Ablösung oder eine Unkenntlichmachung eines Dienstsiegels als Siegelbruch unter Strafe gestellt – jedenfalls in Deutschland.
6. Arten von Dienstsiegelstempeln
Dienstsiegelstempel werden am weitaus häufigsten als Farbdrucksiegel eingesetzt. Die Stempel sind aus (Messing-), Polymer- oder Gummi. Zu dieser Art Dienststempel gehören beispielsweise Kirchensiegel, Behördensiegel, Bundessiegel, Schulsiegel oder auch die Bundeswehrsiegel. Es gibt sie aber auch als farblose Prägesiegel.
Die sind bei Notaren üblicherweise im Einsatz. Es gibt auch begeisterte Sammler von Dienstsiegeln und Dienststempeln, die von der der Geschichte erzählen, wie dem dritten Reich, der Weimarer Republik oder anderen wichtigen politischen Zeiten.
Verschiedene Dienststempel
- Urkundenstempel
- Amtsstempel
- Behördenstempel
- Rundstempel
- Siegelstempel
- Wirtschaftsprüfer Siegel
7. Dienststempel online kaufen
Im Internet gibt es zahlreiche Möglichkeiten Dienststempel einzukaufen. Stempelfactory.de ist Ihr Onlinespezialist für Stempel aller Art. Auch zum Thema Dienststempel hält Sie stempelfactory.de auf dem Laufenden. Bevor Sie auf die Suche nach Dienststempeln gehen, schauen Sie doch einfach einmal in den Onlineshop von stempelfactopry.de.
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8. Zu guter Letzt – der Verwaltungsakt
Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde in ihren Bürgerdiensten eine Kopie als korrekte Kopie eines Originals bestätigt, dann ist das ein Verwaltungsakt. Die Gemeinde trifft die hoheitliche Entscheidung, dass es sich bei der Kopie um eine 1:1 Kopie des Originals handelt. Dafür gibt es den Aufdruck eines Entsprechenden Dienstsiegels.
Zusammen mit der Unterschrift des dafür bevollmächtigten Mitarbeiters handelt es sich dann um eine Handlung der Stadt, die gemäß der gültigen Gebührenordnung zu bezahlen ist. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der politischen Bedeutung und hat nichts mit dem Wert einer Ware oder Dienstleistung zu tun.
Das Dienstsiegel bestätigt, dass es sich bei dem Dokument oder der Bestätigung einer Kopie um einen Verwaltungsakt handelt.